DVG Landesverband Nord-Rheinland e. V. Stand 22.10.2011 Sander

Landes-Fährtenhund-Meisterschaft und Jugend-Meisterschaft 2012

Gültig ab 19. Februar 2011

 

Termin: 06./07. Oktober 2012                                            Ort: ohne Ausrichter

Die LV-FH-Meisterschaft ist auf das 1. Wochenende im Oktober festgelegt.

Meldeschluss FH 1: Spätestens 14 Tage nach der Qualifikationsprüfung

Meldeschluss FH 2: Spätestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Qualifikationsprüfung

Meldungen an den 1. Landesvorsitzenden

Für die Teams, die eine erfolgreiche FH 1 mit 80 Punkten, nach der LV-FH 1-Meisterschaft, im Landesverband Nord-Rheinland ablegen, gilt, die Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung erfolgen, Poststempel.

Für den letzten Prüfungstermin ist der Meldeschluss (Mittwoch der 12. September 2012) mindestens aber 3 1/2 Wochen vor der nächsten LV-FH 1-Meisterschaft, im Briefkasten.

Werden vorstehende Meldeprozedere und die Zahlung des Meldegeldes nicht eingehalten, so sind diese Prüfungen und die Sonderregelungen als Zulassung zur Landesmeisterschaft hinfällig und werden als Qualifikation nicht mehr anerkannt. Zur LV-Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team. In der Stufe FH 1 kann eine höhere/bessere Qualifikation nachgereicht werden, es muss jedoch der aktuelle VDH-Meldeschein/die aktuelle Fotokopie der LU nach den hier stehen Regularien erneut beigefügt werden.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 1-Meisterschaft

Das Team muss eine FH 1 Prüfung in einem Mitgliedsverein des DVG Landesvorbandes Nord-Rheinland, mit 80 Punkten nachweisen.

Kreismeisterschaften werden wie normale Vereinsprüfungen gewertet, auch diese Prüfungen sind vom zuständigen Mitgliedsverein zu melden.

Der/die Landesmeister/in, Team FH 1, ist für das nächste Sportjahr Titelverteidiger und startberechtigt, wenn er wie oben meldet. Voraussetzung ist, dass das Team nach der letzten LV-FH-M bis zum Meldeschluss, eine erfolgreiche Prüfung FH 1 nachweist.

Max. 28 FH 1 Teams zur FH-M, melden mehr als die max. Teilnehmerzahl wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Wird die Teilnehmerzahl FH 1 nicht erreicht, kann mit FH 2 ergänzt werden.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 1 Jugend-Meisterschaft

Das Team muss eine FH 1 Prüfung in einem Mitgliedsverein des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland, mit 80 Punkten nachweisen.

Der/die Jugend-Landesmeister/in, Team FH 1, ist für das nächste Sportjahr Titelverteidiger und startberechtigt, wenn er wie oben meldet und Jugendlicher ist. Voraussetzung ist, dass das Team nach der letzten LV-FH-M bis zum Meldeschluss, eine erfolgreiche Prüfung FH 1 nachweist.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 2–Meisterschaft

2 x FH 2 Prüfungen, unter 2 verschiedenen LR oder eine IPO-FH bei einem Verein in dem DVG-Landesverband Nord-Rheinland, mit je einem Vorzüglich. Nur eine Prüfung wird in dem Mitgliedsverein anerkannt, in dem der HF oder Besitzer Mitglied ist.

Kreismeisterschaften werden wie normale Vereinsprüfungen gewertet, auch diese Prüfungen sind vom zuständigen Mitgliedsverein zu melden.

Max. 12 FH 2 Teams zur FH-M, melden mehr als die max. Teilnehmerzahl wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Wird die Teilnehmerzahl FH 2/IPO-FH nicht erreicht, kann durch FH 1 ergänzt werden. Zur LV Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 2 Jugend–Meisterschaft

2 x FH 2 Prüfungen, unter 2 verschiedenen LR oder eine IPO-FH bei einem Verein in dem DVG-Landesverband Nord-Rheinland, mit je einem Vorzüglich. Nur eine Prüfung wird in dem Mitgliedsverein anerkannt, in dem der HF oder Besitzer Mitglied ist.

Zur LV Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team.

Meldungen

Die Meldung zur Landesmeisterschaft erfolgt durch den Mitgliedsverein, mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins, dem der HF und Eigentümer angehören, sowie der des Teilnehmers/ggf. Erziehungsberechtigtem und des Besitzers. Die Fotokopie der gültigen DVG-LU, bestehend aus einem Blatt, Vorder- und Rückseite, muss beigefügt werden, sie gilt als Nachweis der Prüfung, diese ist deutlich zu kennzeichnen. Der aktuelle VDH-Meldeschein muss mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt sein. Der Meldeschein hat den Ort, den Veranstalter (Mitgliedsverein-Nr. z. B. 05-1-13 oder z. B. KG-Aachen 05-1), das Datum und Leistungsrichter zu beinhalten, nur die Qualifikations-Prüfungen sind einzutragen.

Meldegeld

Das Meldegeld, beträgt 12,50 €, wird vom Mitgliedsverein auf das Konto, Postbank Essen, BLZ 360 100 43, Konto-Nr.: 544 86 430, des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland überwiesen. Kein Bargeld.

Auf der Überweisung muss die LV-Nr. 05/ KG-Nr. z. B. 1 /Verein-Nr. z. B. 10 mit dem Namen des HF stehen. Ohne die fristgerechte Überweisung, also wie der Meldeschluss, gilt die Meldung nicht.

Zurückziehung eines Teams nach der Meldung

Nur der gemeldete HF kann eine Zurückziehung durchführen und hat an den 1. LV-Vors. zu erfolgen. Aus gesundheitlichen Gründen, bei Mensch und Hund, nur mit Attest, sonst muss schriftlich eine Begründung erfolgen.

 

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