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DVG
Landesverband Nord-Rheinland e. V.
Stand 22.10.2011 Sander Landes-Fährtenhund-Meisterschaft und Jugend-Meisterschaft 2012
Gültig ab
19. Februar 2011
Termin: 06./07. Oktober 2012 Ort: ohne Ausrichter Die LV-FH-Meisterschaft ist auf das 1. Wochenende im Oktober festgelegt. Meldeschluss FH 1:
Spätestens 14 Tage
nach der Qualifikationsprüfung Meldeschluss FH 2:
Spätestens 14 Tage
nach der letzten notwendigen
Qualifikationsprüfung Meldungen an den 1. Landesvorsitzenden Für die Teams, die eine erfolgreiche FH 1 mit 80 Punkten, nach der LV-FH 1-Meisterschaft, im Landesverband Nord-Rheinland ablegen, gilt, die Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung erfolgen, Poststempel. Für den letzten
Prüfungstermin ist der Meldeschluss (Mittwoch
der
12. September 2012) mindestens
aber 3 1/2 Wochen vor der nächsten LV-FH
1-Meisterschaft, im Briefkasten. Werden vorstehende Meldeprozedere und die Zahlung des Meldegeldes nicht eingehalten, so sind diese Prüfungen und die Sonderregelungen als Zulassung zur Landesmeisterschaft hinfällig und werden als Qualifikation nicht mehr anerkannt. Zur LV-Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team. In der Stufe FH 1 kann eine höhere/bessere Qualifikation nachgereicht werden, es muss jedoch der aktuelle VDH-Meldeschein/die aktuelle Fotokopie der LU nach den hier stehen Regularien erneut beigefügt werden.
Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur
LV-FH 1-Meisterschaft Das Team muss eine FH 1 Prüfung in einem Mitgliedsverein des DVG Landesvorbandes Nord-Rheinland, mit 80 Punkten nachweisen.
Kreismeisterschaften werden wie normale
Vereinsprüfungen gewertet, auch diese
Prüfungen sind vom zuständigen
Mitgliedsverein zu melden.
Der/die Landesmeister/in, Team FH 1, ist für
das nächste Sportjahr Titelverteidiger und
startberechtigt, wenn er wie oben meldet.
Voraussetzung ist, dass das Team nach
der letzten LV-FH-M bis zum Meldeschluss,
eine erfolgreiche Prüfung FH 1 nachweist. Max. 28 FH 1 Teams zur FH-M, melden mehr als die max. Teilnehmerzahl wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Wird die Teilnehmerzahl FH 1 nicht erreicht, kann mit FH 2 ergänzt werden.
Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur
LV-FH 1 Jugend-Meisterschaft Das Team muss eine FH 1 Prüfung in einem Mitgliedsverein des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland, mit 80 Punkten nachweisen.
Der/die Jugend-Landesmeister/in, Team FH 1,
ist für das nächste Sportjahr
Titelverteidiger und startberechtigt, wenn
er wie oben meldet und Jugendlicher ist.
Voraussetzung ist, dass das Team nach
der letzten LV-FH-M bis zum Meldeschluss,
eine erfolgreiche Prüfung FH 1 nachweist. Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 2–Meisterschaft 2 x FH 2 Prüfungen, unter 2 verschiedenen LR oder eine IPO-FH bei einem Verein in dem DVG-Landesverband Nord-Rheinland, mit je einem Vorzüglich. Nur eine Prüfung wird in dem Mitgliedsverein anerkannt, in dem der HF oder Besitzer Mitglied ist.
Kreismeisterschaften werden wie normale
Vereinsprüfungen gewertet, auch diese
Prüfungen sind vom zuständigen
Mitgliedsverein zu melden. Max. 12 FH 2 Teams zur FH-M, melden mehr als die max. Teilnehmerzahl wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Wird die Teilnehmerzahl FH 2/IPO-FH nicht erreicht, kann durch FH 1 ergänzt werden. Zur LV Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team. Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-FH 2 Jugend–Meisterschaft 2 x FH 2 Prüfungen, unter 2 verschiedenen LR oder eine IPO-FH bei einem Verein in dem DVG-Landesverband Nord-Rheinland, mit je einem Vorzüglich. Nur eine Prüfung wird in dem Mitgliedsverein anerkannt, in dem der HF oder Besitzer Mitglied ist. Zur LV Fährtenhund-Meisterschaft sind Hund und Hundeführer/in ein unteilbares Team. Meldungen Die Meldung zur Landesmeisterschaft erfolgt durch den Mitgliedsverein, mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins, dem der HF und Eigentümer angehören, sowie der des Teilnehmers/ggf. Erziehungsberechtigtem und des Besitzers. Die Fotokopie der gültigen DVG-LU, bestehend aus einem Blatt, Vorder- und Rückseite, muss beigefügt werden, sie gilt als Nachweis der Prüfung, diese ist deutlich zu kennzeichnen. Der aktuelle VDH-Meldeschein muss mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt sein. Der Meldeschein hat den Ort, den Veranstalter (Mitgliedsverein-Nr. z. B. 05-1-13 oder z. B. KG-Aachen 05-1), das Datum und Leistungsrichter zu beinhalten, nur die Qualifikations-Prüfungen sind einzutragen.
Meldegeld Das Meldegeld, beträgt 12,50 €, wird vom Mitgliedsverein auf das Konto, Postbank Essen, BLZ 360 100 43, Konto-Nr.: 544 86 430, des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland überwiesen. Kein Bargeld. Auf der Überweisung muss die LV-Nr. 05/ KG-Nr. z. B. 1 /Verein-Nr. z. B. 10 mit dem Namen des HF stehen. Ohne die fristgerechte Überweisung, also wie der Meldeschluss, gilt die Meldung nicht.
Zurückziehung eines Teams nach der Meldung Nur der gemeldete HF kann eine Zurückziehung durchführen und hat an den 1. LV-Vors. zu erfolgen. Aus gesundheitlichen Gründen, bei Mensch und Hund, nur mit Attest, sonst muss schriftlich eine Begründung erfolgen. |
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