DVG Landesverband Nord-Rheinland e. V. Stand 21.07.2011 Sander

Landes-Turnierhundsport-Meisterschaft 2012

Gültig ab 19. Februar 2011

 

Termin: 09./10. Juni 2012                                                              Ort: HSV Voerde

Die LV Turnierhundsport-Meisterschaft ist auf das 2. Wochenende im Juni festgelegt.

Meldeschluss: Spätestens 14 Tage nach der Prüfung

4ter Mittwoch vor der Veranstaltung im Briefkasten.

Meldungen an den 1. Landesvorsitzenden

Für den letzten Prüfungstermin in 2012 ist der Meldeschluss der 16. Mai im Briefkasten.

Die Meldung mit dem Meldegeld muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung erfolgen, Poststempel. Werden vorstehende und nachstehende Meldeprozedere und die Zahlung des Meldegeldes nicht eingehalten, so sind diese Prüfungen als Zulassung zur Landesmeisterschaft hinfällig und werden als Qualifikation nicht anerkannt.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-THS-Landesmeisterschaft 2012

Das Team (HF/Hund) muss in einem Mitgliedsverein des DVG Landesvorbandes Nord-Rheinland Mitglied sein und in einem Mitgliedsverein des LV Nord-Rheinland sein Prüfungsergebnis nachweisen. Es gelten die Qualifikationspunkte und Zeiten von 19.02.2011. In jeder Disziplin kann eine höhere/bessere Qualifikation nachgereicht werden, es müssen jedoch der aktuelle Meldeschein/die aktuelle Fotokopie der LU nach den hier stehen Regularien erneut beigefügt werden.

Kreismeisterschaften werden wie normale Vereinsprüfungen gewertet, auch diese Prüfungen sind vom zuständigen Mitgliedsverein zu melden.

Geländelauf 2000m

Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten.

Geländelauf 5000m

Alle Teilnehmer/innen der AK 11 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten.

Vierkampf 1

Alle Teilnehmer/innen der n AK 10 und AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten, soweit sie mit dem Hund nicht im VK 2 erfolgreich waren (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost.

Vierkampf 2

Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost.

Vierkampf

Die Teilnehmermeldungen zur LV-M im Vierkampf sind auf 90 begrenzt.

Gehen über 90 Teilnehmermeldungen im VK ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt.

Combinations-Speed-Cup

Alle Mannschaften, die die Qualifikationsbedienungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Die Mannschaft u. das Team müssen aus einem Mitgliedsverein sein. Ein Hund kann nur 1x für die Erwachsen und 1x für die Jugend zur LV-THS-M gemeldet werden und starten. Ein Ersatzstarterteam kann gemeldet werden.

Im CSC können bis zu 30 Mannschaften gemeldet werden. Gehen über 30 Mannschaftsmeldungen im CSC ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Jugendmannschaften gelten für AK 10/11/15

Die Begrenzung im VK/CSC liegt beim LV-Vorsitzenden.

Meldungen                                                 Meldeschein LV THSM 2012                       Meldeschein LV THSM 2012

Die Meldung zur Landesmeisterschaft 2012 erfolgt per Post durch den Mitgliedsverein, mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins, dem der HF und Eigentümer angehören, sowie die der des Teilnehmers/ggf. Erziehungsberechtigtem und des Hundebesitzers.

Die Fotokopie der gültige DVG-LU, bestehend aus einem Blatt, Vorder- und Rückseite, muss für jede Disziplin beigefügt werden, sie gilt als Nachweis der Prüfung, diese ist deutlich zu kennzeichnen. Der aktuelle VDH-Meldeschein unter Vorbehalt (normales Papier, kein Karton) ist für jede gemeldete Disziplin im DIN A 4 Format einzureichen und muss mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt sein. Der Meldeschein hat den Ort, Veranstalter (Mitgliedsverein-Nr. z. B. 05-1-13 oder z. B. KG-Aachen 05-1), das Datum und Leistungsrichter zu beinhalten, nur die relevante Qualifikationsprüfung ist einzutragen.

Meldegeld

Das Meldegeld, beträgt pro Disziplin 12,50 € (CSC eine Mannschaft 12,50 €), wird vom Mitgliedsverein auf das Konto,

Postbank Essen, BLZ 360 100 43, Konto-Nr.: 544 86 430, des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland überwiesen, wenn das Team sich über eine Vereinsprüfung qualifiziert.

Auf der Überweisung muss die LV-Nr. 05/ KG-Nr. z. B. 1 /Verein-Nr. z. B. 10 mit dem Vornamen u. Namen des HF und Disziplin (und Tln Anzahl) stehen. Ohne die fristgerechte Überweisung usw., also auch wie der Meldeschluss, gilt die Meldung nicht.

Zurückziehung eines Teams nach der Meldung

Nur der gemeldete HF kann eine Zurückziehung durchführen und hat an den1. LV-Vors. schriftlich zu erfolgen. Aus gesundheitlichen Gründen, bei Mensch und Hund, nur mit Attest, sonst muss schriftlich eine Begründung erfolgen.

Startunterlagen

Alle Startunterlagen, wie LU, HF-Mitgliedsausweis, ggf. auch Mitgliedsausweis vom Hundebesitzer und gültiger Impfpass werden von der Kreisgruppe zur Landesmeisterschaft übergeben.

Kleiderordnung

Zur Prüfung auf der Platzanlage und zur Siegerehrung werden alle Teilnehmer nur mit gelbem Oberteil (Textilfarbe Rapsgelb) und schwarzer Hose/Rock zugelassen. Als verbindliche Farbe ist RAL-NR 1021 festgelegt, diese Farbfestlegung gilt für die Teilnehmer zur Farborientierungshilfe. 

DVG-BSP/dhv-DM/VDH-DM

Die Meldung für die DVG-Bundessiegerprüfung/dhv-Meisterschaft/VDH-Meisterschaft darf nur die Unterschrift des Teilnehmers, ggf. des Erziehungsberechtigten, des Hundebesitzers tragen und es muss für jede Disziplin ein Meldeschein beigeheftet sein. Die Meldeunterlagen werden mit Übergabe der Unterlagen von der Kreisgruppe für die LV-Meisterschaft abgegebenen. Für Jugendliche ist das Haftungsformular beizufügen. Für die DVG-BSP muss auf jeden Fall das Ergebnis der LV-M eintragbar sein.

Für die dhv-DM und VDH-DM sind die Ausschreibungen und Qualifikationsbedingungen zu beachten und die Qualifikationsprüfungen einzutragen.