|
DVG Landesverband Nord-Rheinland e. V. Stand 21.07.2011 Sander Landes-Turnierhundsport-Meisterschaft 2012
Gültig ab 19.
Februar 2011 Termin: 09./10. Juni 2012
Ort: HSV Voerde Die LV Turnierhundsport-Meisterschaft ist auf das 2. Wochenende im Juni festgelegt. Meldeschluss:
Spätestens 14 Tage nach
der Prüfung
4ter
Mittwoch vor der Veranstaltung im Briefkasten. Meldungen an den 1. Landesvorsitzenden
Für den letzten Prüfungstermin in 2012 ist der Meldeschluss der 16. Mai im
Briefkasten. Die Meldung mit dem Meldegeld muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung erfolgen, Poststempel. Werden vorstehende und nachstehende Meldeprozedere und die Zahlung des Meldegeldes nicht eingehalten, so sind diese Prüfungen als Zulassung zur Landesmeisterschaft hinfällig und werden als Qualifikation nicht anerkannt. Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-THS-Landesmeisterschaft 2012 Das Team (HF/Hund) muss in einem Mitgliedsverein des DVG Landesvorbandes Nord-Rheinland Mitglied sein und in einem Mitgliedsverein des LV Nord-Rheinland sein Prüfungsergebnis nachweisen. Es gelten die Qualifikationspunkte und Zeiten von 19.02.2011. In jeder Disziplin kann eine höhere/bessere Qualifikation nachgereicht werden, es müssen jedoch der aktuelle Meldeschein/die aktuelle Fotokopie der LU nach den hier stehen Regularien erneut beigefügt werden.
Kreismeisterschaften
werden wie normale Vereinsprüfungen gewertet,
auch diese Prüfungen sind vom zuständigen
Mitgliedsverein zu melden. Geländelauf 2000m Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten. Geländelauf 5000m Alle Teilnehmer/innen der AK 11 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten. Vierkampf 1 Alle Teilnehmer/innen der n AK 10 und AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten, soweit sie mit dem Hund nicht im VK 2 erfolgreich waren (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost. Vierkampf 2 Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost.
Vierkampf Die Teilnehmermeldungen zur LV-M im Vierkampf sind auf 90 begrenzt. Gehen über 90 Teilnehmermeldungen im VK ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Combinations-Speed-Cup Alle Mannschaften, die die Qualifikationsbedienungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Die Mannschaft u. das Team müssen aus einem Mitgliedsverein sein. Ein Hund kann nur 1x für die Erwachsen und 1x für die Jugend zur LV-THS-M gemeldet werden und starten. Ein Ersatzstarterteam kann gemeldet werden. Im CSC können bis zu 30 Mannschaften gemeldet werden. Gehen über 30 Mannschaftsmeldungen im CSC ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Jugendmannschaften gelten für AK 10/11/15
Die
Begrenzung im VK/CSC liegt beim LV-Vorsitzenden. Die Meldung zur Landesmeisterschaft 2012 erfolgt per Post durch den Mitgliedsverein, mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins, dem der HF und Eigentümer angehören, sowie die der des Teilnehmers/ggf. Erziehungsberechtigtem und des Hundebesitzers. Die Fotokopie der gültige DVG-LU, bestehend aus einem Blatt, Vorder- und Rückseite, muss für jede Disziplin beigefügt werden, sie gilt als Nachweis der Prüfung, diese ist deutlich zu kennzeichnen. Der aktuelle VDH-Meldeschein unter Vorbehalt (normales Papier, kein Karton) ist für jede gemeldete Disziplin im DIN A 4 Format einzureichen und muss mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt sein. Der Meldeschein hat den Ort, Veranstalter (Mitgliedsverein-Nr. z. B. 05-1-13 oder z. B. KG-Aachen 05-1), das Datum und Leistungsrichter zu beinhalten, nur die relevante Qualifikationsprüfung ist einzutragen.
Meldegeld Das Meldegeld, beträgt pro Disziplin 12,50 € (CSC eine Mannschaft 12,50 €), wird vom Mitgliedsverein auf das Konto, Postbank Essen, BLZ 360 100 43, Konto-Nr.: 544 86 430, des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland überwiesen, wenn das Team sich über eine Vereinsprüfung qualifiziert. Auf der Überweisung muss die LV-Nr. 05/ KG-Nr. z. B. 1 /Verein-Nr. z. B. 10 mit dem Vornamen u. Namen des HF und Disziplin (und Tln Anzahl) stehen. Ohne die fristgerechte Überweisung usw., also auch wie der Meldeschluss, gilt die Meldung nicht.
Zurückziehung eines Teams nach der Meldung Nur der gemeldete HF kann eine Zurückziehung durchführen und hat an den1. LV-Vors. schriftlich zu erfolgen. Aus gesundheitlichen Gründen, bei Mensch und Hund, nur mit Attest, sonst muss schriftlich eine Begründung erfolgen.
Startunterlagen
Alle Startunterlagen,
wie LU, HF-Mitgliedsausweis, ggf. auch
Mitgliedsausweis vom Hundebesitzer und gültiger
Impfpass werden von der Kreisgruppe zur
Landesmeisterschaft übergeben. Kleiderordnung Zur Prüfung auf der Platzanlage und zur Siegerehrung werden alle Teilnehmer nur mit gelbem Oberteil (Textilfarbe Rapsgelb) und schwarzer Hose/Rock zugelassen. Als verbindliche Farbe ist RAL-NR 1021 festgelegt, diese Farbfestlegung gilt für die Teilnehmer zur Farborientierungshilfe.
DVG-BSP/dhv-DM/VDH-DM Die
Meldung für die DVG-Bundessiegerprüfung/dhv-Meisterschaft/VDH-Meisterschaft
darf nur die Unterschrift des
Teilnehmers, ggf. des Erziehungsberechtigten,
des Hundebesitzers tragen und es muss für jede
Disziplin ein Meldeschein beigeheftet sein.
Die Meldeunterlagen werden mit Übergabe der
Unterlagen von der Kreisgruppe für die
LV-Meisterschaft abgegebenen. Für
Jugendliche ist das Haftungsformular beizufügen.
Für die DVG-BSP muss auf jeden Fall das Ergebnis
der LV-M eintragbar sein.
Für die
dhv-DM und VDH-DM sind die Ausschreibungen und
Qualifikationsbedingungen zu beachten und die
Qualifikationsprüfungen einzutragen.
|