DVG Landesverband Nord-Rheinland e. V. Stand 13.10.2009 Sander

Landes-Turnierhundsport-Meisterschaft2010

Gültig ab 23. August 2009

 

Termin: 12./13. Juni 2010                                                                          Ort: MV Weeze

Die LV Turnierhundsport-Meisterschaft ist auf das 2. Wochenende im Juni festgelegt.

Meldeschluss

Meldungen an den 1. Landesvorsitzenden

Für den letzten Prüfungstermin in 2010 ist der Meldeschluss am 19. Mai im Briefkasten.

Für die Teams, die eine erfolgreiche Prüfung ab dem 31.Oktober 2009 ablegen, gilt, die Meldung muss spätestens 7 Tage nach der Prüfung erfolgen, Poststempel.

Für alle Teams gelten Prüfungen nach der zuständigen Kreismeisterschaft 2009, der Meldeschluss für diese Teams ist, der 31. Oktober 2009, Poststempel.

Werden vorstehende Meldeprozedere und die Zahlung des Meldegeldes nicht eingehalten, so sind diese Prüfungen und die Sonderregelungen als Zulassung zur Landesmeisterschaft hinfällig und werden als Qualifikation nicht mehr anerkannt.

Qualifikationsbedingungen zur Zulassung zur LV-THS-Landesmeisterschaft 2010

Das Team muss in einem Mitgliedsverein des DVG Landesvorbandes Nord-Rheinland sein Prüfungsergebnis nachweisen. Es gelten die Qualifikationspunkte und Zeiten von 27.02.2007.

Kreismeisterschaften werden wie normale Vereinsprüfungen gewertet.

Geländelauf 2000m

Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten. Die Teams mit den besten Ergebnissen laufen als 1te.

Geländelauf 5000m

Alle Teilnehmer/innen der AK 11 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Der/die Teilnehmer/in kann nur einmal starten. Die Teams mit den besten Ergebnissen laufen als 1te.

Vierkampf 1

Alle Teilnehmer/innen der n AK 10 und AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten, soweit sie mit dem Hund nicht im VK 2 erfolgreich waren (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost.

Vierkampf 2

Alle Teilnehmer/innen der AK 10 bis AK 61, die die Qualifikationsbedingungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten (siehe PO-THS 2007). Der Start wird gelost.

Vierkampf

Die Teilnehmermeldungen zur LV-M im Vierkampf sind auf 90 begrenzt.

Gehen über 90 Teilnehmermeldungen im VK ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt.

Combinations-Speed-Cup

Alle Mannschaften, die die Qualifikationsbedienungen des Landesverbandes erfüllen, können auf der LV-THS-M starten. Ein Hund kann nur 1x für die Erwachsen und 1x für die Jugend zur LV-THS-M gemeldet werden und starten. Ein Ersatzstarterteam kann gemeldet werden.

Im CSC können bis zu 30 Mannschaften gemeldet werden. Gehen über 30 Mannschaftsmeldungen im CSC ein, wird nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Jugendmannschaften gelten für AK 10/11/15

Die Begrenzung im VK/CSC liegt beim LV-Vorsitzenden.

Meldungen

Die Meldung zur Landesmeisterschaft 2010 erfolgt per Post durch den Mitgliedsverein, mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Mitgliedsvereins, dem der HF und Eigentümer angehören, sowie die der des Teilnehmers/ggf. Erziehungsberechtigtem und des Hundebesitzers. Qualifiziert sich das Team über die zuständige Kreismeisterschaft, meldet nur der/die 1. Kreisvorsitzende, die Unterschrift HF/ggf. Erziehungsberechtigtem und Eigentümer sind obligatorisch.

Die Fotokopie der gültige DVG-LU, bestehend aus einem Blatt, Vorder- und Rückseite, muss beigefügt werden, sie gilt als Nachweis der Prüfung, diese ist deutlich zu kennzeichnen. Der aktuelle VDH-Meldeschein unter Vorbehalt (normales Papier, kein Karton) ist für jede gemeldete Disziplin im DIN A 4 Format einzureichen und muss mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt sein. Der Meldeschein hat den Ort, Veranstalter (Mitgliedsverein-Nr. z. B. 05-1-13 oder z. B. KG-Aachen 05-1), das Datum und. Leistungsrichter zu beinhalten, die letzten 3 Prüfungen sind einzutragen.

Meldegeld

Das Meldegeld, beträgt pro Disziplin 12,50 € (CSC eine Mannschaft 12,50 €), wird vom Mitgliedsverein auf das Konto,

Postbank Essen, BLZ 360 100 43, Konto-Nr.: 544 86 430, des DVG Landesverbandes Nord-Rheinland überwiesen, wenn das Team sich über eine Vereinsprüfung qualifiziert.

Das Meldegeld wird von der Kreisgruppe überwiesen, wenn das Team sich über die Kreismeisterschaft qualifiziert.

Auf der Überweisung muss die LN-Nr. 05/ KG-Nr. z. B. 1 /Verein-Nr. z. B. 10 mit dem Vornamen u. Namen des HF stehen. Ohne die fristgerechte Überweisung, also wie der Meldeschluss, gilt die Meldung nicht.

Zurückziehung eines Teams nach der Meldung

Nur der gemeldete HF kann eine Zurückziehung durchführen und hat an den1. LV-Vors. zu erfolgen. Aus gesundheitlichen Gründen, bei Mensch und Hund, nur mit Attest, sonst muss schriftlich eine Begründung erfolgen.

Kleiderordnung

Zur Prüfung auf der Platzanlage und zur Siegerehrung werden alle Teilnehmer nur mit gelbem Oberteil (Textilfarbe Rapsgelb) und schwarzer Hose/Rock zugelassen. Als verbindliche Farbe ist RAL-NR 1021 festgelegt, diese Farbfestlegung gilt für die Teilnehmer zur Farborientierungshilfe. 

 

DVG-BSP/dhv-DM/VDH-DM

Die Meldung für die DVG-Bundessiegerprüfung/dhv-Meisterschaft/VDH-Meisterschaft darf nur die Unterschrift des Teilnehmers ggf. des Erziehungsberechtigten und Hundebesitzers tragen und wird mit Übergabe der Unterlagen für die LV-Meisterschaft abgegebenen. Für Jugendliche ist das Haftungsformular beifügen. Für die DVG-BSP muss auf jeden Fall das Ergebnis der LV-M eintragbar sein. Für die dhv-DM und VDH-DM sind die Ausschreibungen und Qualifikationsbedingungen zu beachten und einzutragen.